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Mittwoch, 30. November 2011

Bedenkenswert

Heute war in der NLZ eine Kolumne von René Rhinow, emerierter Professor für öffentliches Recht an der Uni Basel, zum Thema Bundesratswahlen zu lesen. Ein interessanter Beitrag, aus dem ich ein paar Überlegungen mitgenommen haben, die zwar nicht ganz neu sind, aber in der klaren Darlegung doch etwas ausgelöst haben.
Die Bundesverfassung verlangt in Bezug auf den BR nur die angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen, während andere Kriterien - insbesondere die parteipolitische Zusammensetzung - in die Verantwortung der Bundesversammlung gelegt werden. Ergo obliegt es den gewählten Volksvertretern, wer im Bundesrat Einsitz nimmt und nicht der Fraktion oder den Parteistrategen.

Nach der viel diskutierte Zauberformel von 1959 sollten die damals ähnlichen grossen Parteien FDP, CVP und SP je zwei Sitze und die etwa halb so grosse SVP einen Sitz im Bundesrat erhalten. Ergo ist es heute unsinnig, daraus abzuleiten, dass die drei grössten Parteien - unabhängig von ihrer tatsächlichen (und unterschiedlichen) Grösse - je zwei Sitze und die nächstkleinere einen Sitz erhält. Realität ist beispielsweise, dass eine FDP über 40% weniger Wähleranteil als die SVP hat - warum sollte sie also Anspruch auf gleich viele Bundesratssitze haben?
Angesichts des ganzen Donnergrollens und Säbelrasselns der Parteien ist insbesondere der Aspekt bedenkenswert: nicht der Bundesrat fällt die massgeblichen Entscheide in unserem Land, sondern das Parlament und das Volk. Der Sitzverteilung im BR kommt somit nicht die grosse reale Bedeutung zu, die ihr derzeit beigemessen wird.

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