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Dienstag, 11. Januar 2011

Amtliche Behinderung

Es scheint unfassbar: ein ausländischer Bürger kassiert Arbeitslosen-Geld, lebt nachweislich im Ausland - und wird trotzdem eingebürgert. Obwohl der ständige Wohnsitz in der Schweiz eine zwingende Voraussetzung für den roten Pass ist und gegen ihn eine Strafuntersuchung läuft. Der Mann - Entschuldigung für den Ausdruck - bescheisst also nicht nur das Gemeindeamt, sondern auch noch die Arbeitslosenkasse. Was so lohnend sein muss, dass er für die monatlichen RAV-Termine extra jedes Mal aus dem Ausland eingeflogen kommt. Gemerkt hat niemand was, weil er nach aussen hin weiterhin eine CH-Adresse als Wohnsitz angibt.
Und jetzt der Clou: damit die Gemeinde die Einbürgerung rückgängig machen kann, wollte sie vom RAV wissen, wann und wie oft er da war. Die dürfen solche Daten aber lediglich an Sozialhilfebehörden, Gerichte, Strafuntersuchungsbehörden, Betreibungsämter und Steuerbehörden rausrücken - nicht aber der Einbürgerungsbehörde. Ergo kommt der Typ wegen solcher juristischen Spitzfindigkeiten davon und lacht sich vermutlich ins Fäustchen...
Natürlich ein Einzelfall und verheerend für alle ehrlichen Einbürgerungswilligen und Arbeitslosen. Nichtsdestotrotz aber ein Ärgernis erster Güte.

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